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Lohnsteuer | Aufwendungen für Bewirtung und Werbegeschenke eines Arbeitnehmers
Bei der Würdigung, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke beruflich veranlasst sind, kann eine variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz darstellen. Liegt indessen eine derartige Entlohnung nicht vor, so verlieren Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter; der Erwerbsbezug kann sich auch aus anderen Umständen ergeben ( NWB IAAAC-49684). – Anmerkung: Nach der Formulierung im Leitsatz und den Ausführungen in den Entscheidungsgründen soll sich der Erwerbsbezug von Bewirtungs- und Geschenkaufwendungen auch aus anderen Umständen, als aus einer erfolgsabhängigen Vergütung ergeben können. Welche Umstände dies sein könnten, wird allerdings nicht angedeutet. Solche Umstände könnten aber wohl...