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Die Gewerbesteuer nach der Unternehmensteuerreform 2008
Überblick über die wichtigsten Änderungen
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sieht Änderungen bei der Gewerbesteuer vor. So werden die Hinzurechnungstatbestände weiter gefasst, zugleich aber wird die Höhe der Hinzurechnungen gesenkt. Weitere wichtige Änderungen betreffen die Berücksichtigung der Gewerbesteuer bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und die Neufestsetzung der Gewerbesteuermesszahl.
I. Diskussion und Reformvorschläge
Es wird bis auf Weiteres eine Gewerbesteuer herkömmlicher Prägung geben. Die Gewerbesteuer wird im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 nicht abgeschafft oder umfassend umgestaltet. Vielmehr wird sie – unter Beibehaltung ihrer Struktur – in ihren charakteristischen Eigenschaften sogar noch gestärkt. Diese Feststellung verdient es, der Beschreibung der einzelnen Veränderungen vorangestellt zu werden. Denn das Fortleben der Gewerbesteuer in ihrer bisherigen Form ist keine Selbstverständlichkeit. Vielfältig und heftig war die Kritik, die in den letzten Jahren an der Gewerbesteuer geübt worden ist. Ohne diese Diskussion hier erneut aufgreifen zu wollen (vgl. dazu Montag in Tipke/Lang, Steuerrecht, 18. Aufl., S. 423 ff. m. w. N.), seien die wichtigsten Kritikpunkte und Fragestellungen noch ei...