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Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements einen Schritt weiter
Der Bundestag hat am in 2./3. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die voraussichtlich am erfolgen soll. Der Regierungsentwurf hat im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen erfahren:
Im Vordergrund steht dabei ein allgemeiner Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 € im Jahr. Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten werden, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung entstehen.S. 2452 Sind die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher als dieser Freibetrag, müssen sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Wer die Aufwandspauschale in Anspruch nimmt, soll nicht zusätzlich noch die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und auch nicht den sog. Übungsleiterfreibetrag gewährt bekommen. – Der ursprünglich geplante Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 300 € jährlich, den jene erhalten sollten, die monatlich im Durchschnitt mindestens 20 Stunden lang alte, kranke oder behinderte Me...