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Lohnsteuer | Sofortiger Zufluss von Arbeitslohn bei Überlassung einer Jahresnetzkarte
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte, führt dies nach dem NWB GAAAC-49141 zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Die Deutsche Bahn AG (DB-AG) stellte im Streitfall einem Beamten im Ruhestand eine nicht übertragbare Fahrkarte „C” (Netzkarte) zur Verfügung, welche es ihm gestattete, ein Jahr lang sämtliche Verbindungen der DB-AG unentgeltlich zu nutzen. – Anmerkung: Das Finanzgericht hatte einen geldwerten Vorteil erst mit der Inanspruchnahme der einzelnen Fahrten angenommen und ist dabei dem Vortrag des Klägers gefolgt, er habe die Netzkarte als über 80-jähriger nur selten benutzt (s. NWB KAAAB-43441). Dieses Argument i...