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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 3657/03 EFG 2005 S. 524

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1

Höhe des geldwerten Vorteils bei einer Netzkarte

Leitsatz

1. Wird einem ehemaligen Mitarbeiter der Bahn eine Netzkarte kostenlos zur Verfügung gestellt, stellt die bloße Zurverfügungstellung der Karte noch keinen geldwerten Vorteil im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar.

2. Der geldwerte Vorteil aus dem Zurverfügungstellen einer Netzkarte fließt dem Steuerpflichtigen erst bei Inanspruchnahme der einzelnen kostenlosen Fahrten zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 524
EFG 2005 S. 524 Nr. 7
KÖSDI 2005 S. 14625 Nr. 5
KAAAB-43441

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.09.2004 - 4 K 3657/03

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