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Kindergeld für Ausländer nur mit Duldungsstatus
Gerichte entscheiden kontrovers über Neuregelung des Kindergelds für Ausländer
Ausländische Staatsangehörige haben für den Zeitraum, in dem ihr Aufenthalt in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet ist, keinen Anspruch auf Kindergeld. Dies hat der entschieden. Die aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG mit Wirkung zum geänderten Voraussetzungen in § 62 Abs. 2 EStG, unter denen Kindergeld für Ausländer in Deutschland zu gewähren ist, sind nach Auffassung des BFH weder verfassungsrechtlich noch gemeinschaftsrechtlich zu beanstanden. Dem hat sich das FG Köln in einer Reihe von Entscheidungen nicht angeschlossen. Einerseits gewährt es mit Urteil v. - 10 K 983/04 Kindergeld auch in Altfällen unter Zubilligung einer eigenen Verwerfungskompetenz, andererseits hat es mit Beschlüssen v. - 10 K 1689/07 und 10 K 1690/07 das Verfahren für ab dem verwirklichte Sachverhalte ausgesetzt und die Neuregelung dem BVerfG zur Klärung vorgelegt. S. 2
Entscheidung des BVerfG
Nach § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG 1996 hing der Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld von der Art seines Aufenthaltstitels ab. Die wortgleiche Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG hatte das insoweit für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erkl...