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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 4445/03

Gesetze: ZK Artikel 239, ZKDVO Artikel 905

Einfuhrabgaben bei bewusster Umgehung der Zollvorschriften aufgrund von Sicherheitsbestimmungen bei Leihgaben wertvoller Kunstgegenstände

Leitsatz

  1. Wer als Hauptverpflichteter ein Versandverfahren durchführt, hat dafür Vorsorge zu treffen, dass die zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, auch wenn die Sicherheitsbestimmungen des Auftraggebers (hier: Transport und Einlagerung von Kunstwerken) gegen eine ordnungsgemäße Gestellung der Ware sprechen. Er hat sich dazu zumindest vorher mit der Zollbehörde zur Klärung der zollrechtlichen Abwicklung in Verbindung zu setzen.

  2. Ein Erlass der Zollabgaben im Billigkeitsverfahren scheidet aus, wenn der Hauptverpflichtete wissentlich gegen die zollrechtlichen Verpflichtungen zur Gestellung der Ware aufgrund der Sicherheitsbestimmungen des Auftraggebers verstoßen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAC-48406

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.01.2007 - 7 K 4445/03

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