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BBB Nr. 7 vom Seite 205

Die qualifizierte BWA: Unterjährige aktuelle Informationen „bankengerecht” aufbereitet – Teil 7: Die große BWA-Checkliste

von vBP/StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Andreas Müller, München

Nach den Regeln des § 18 KWG und den MaRisK müssen die Banken die Jahresabschlüsse sowie alle vorgelegten Unterlagen zukunftsgerichtet auswerten, d. h. sie auf Plausibilität und innere Widersprüche überprüfen und gegebenenfalls mit anderen Erkenntnissen der Bank (z. B. Kontoführung) abgleichen. Da die BWA neben dem Jahresabschluss eine der wichtigsten Unterlagen darstellt, ist auch sie auf Plausibilität und innere Widersprüche zu untersuchen. Die folgende Checkliste soll somit den BWA-Erstellern und Kreditinstituten diese Prüfungen erleichtern. Wie jede Checkliste, ist auch diese immer wieder an die veränderten Verhältnisse oder an neue Feststellungen anzupassen. Eine Checkliste baut auf den Erfahrungen der Benutzer auf, die sie fortlaufend an die neuen Gegebenheiten anzupassen haben.

I. Übersicht: Beitragsserie „Die qualifizierte BWA”

In sieben Ausgaben haben Sie viele Empfehlungen und Erläuterungen zur qualifizierten BWA erhalten, ohne die Sie in der betriebswirtschaftlichen Beratung nicht mehr auskommen. Die vorliegende große BWA-Checkliste beendet die Serie.


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Beitragsserie „Die qualifizierte BWA”
1.
Voraussetzungen einer qualifizierten BWA
(

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