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Die qualifizierte BWA: Unterjährige aktuelle Informationen „bankengerecht” aufbereitet – Neue Beitragsserie – Teil 1: Unterschiede zum Jahresabschluss und zur einfachen BWA
Die Anforderungen der Banken sind gestiegen: Nach Aufhebung der Rundschreiben und Verlautbarungen zu § 18 KWG im Mai 2005 haben sie bei Kreditentscheidungen einen größeren eigenverantwortlichen Spielraum. Das führt dazu, dass zeitnahen aussagefähigen Unterlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten in Form einer qualifizierten Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), die quasi alle Fragen der Bank beantwortet, eine immer größere Bedeutung zukommt. Das sollten Sie als Steuerberater nutzen: Denn wenn die Anforderungen an Ihre Mandanten steigen, können Sie Ihr Know-how ausspielen und sich Alleinstellungsmerkmale erarbeiten. In einer Serie werden wir Ihnen daher das von den Banken favorisierte Instrument der qualifizierten BWA erläutern. Wir beginnen zunächst mit den Unterschieden, die dieses Offenlegungsinstrument im Vergleich zum Jahresabschluss und zur „einfachen” BWA aufweist.
Die Serie zur qualifizierten BWA besteht aus insgesamt 7 Teilen, die wir zeitnah hintereinander im BBB veröffentlichen werden:
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Beitragsserie
„Die qualifizierte BWA” | |
1. | Voraussetzungen einer qualifizierte... |