Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3
1. Definition
IFRS 3 ist für alle Unternehmenszusammenschlüsse, die am oder nach dem vereinbart werden, anzuwenden. Zu den Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 zählen alle rechtlichen Formen von Unternehmenszusammenschlüssen:
Anteilserwerbe (share deal),
Unternehmenskäufe ohne dass es zum Anteilserwerb und einer Mutter-Tochter-Beziehung kommt (share deal) sowie
Fusionen.
Damit ist in jedem Fall bei einem Unternehmenszusammenschluss ein Erwerber zu identifizieren (IFRS 3.17). Der Erwerber wird anhand des Vorliegens von Kontrolltatbeständen identifiziert (IFRS 3.19 bzw. in Zweifelsfällen IFRS 3.29).
Regelungen zum Konsolidierungskreis, zur Einheitlichkeit der Bewertungsmethode und zu Konsolidierungsvorgängen (ausgenommen Kapitalkonsolidierung) sind in IAS 27 getroffen.
2. Erstkonsolidierung (ohne Minderheiten)
IFRS 3 gestattet zur Konsolidierung nur noch die Erwerbs- oder Purchase-Methode. Der Erwerber ist das Unternehmen, das einen beherrschenden Einfluss über die am Unternehmenszusammenschluss beteiligten Unternehmen bzw. über die Geschäftsbereiche innehat (IFRS 3.17-3.19):
Nach der Erwerbsmethode findet eine Konsolidierung auf den Tag des Unter...