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Haftung nach tatsächlicher Rechtslage
Für die Beurteilung der Frage, ob dem Mandanten durch den Rat oder die Beurteilung des StB ein Schaden entstanden ist, kommt es nicht auf die möglicherweise abweichende Rechtsauffassung der Finanzbehörden, sondern auf die tatsächliche Rechtslage an. Im konkreten Fall hatte der StB über viele Jahre hinweg Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahresanmeldungen für eine KG vorgenommen, die einen Reiterhof betrieb. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung ergingen für die letzten Jahre Umsatzsteuerbescheide, in denen das FA Umsätze für Beköstigung, Unterbringung und Fortbildung von Kindern unter Berufung auf eine entsprechende Vfg. der zuständigen OFD als umsatzsteuerfrei behandelte. Der BGH schloss eine Haftung des StB im Hinblick auf Umsatzsteuerbescheide der vorangegangenen Jahre aus und ...