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Kündigung des GmbH-Geschäftsführers
Wird in dem Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers die Geltung des KSchG vereinbart, steht dies einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft bei Beendigung der Organstellung nicht entgegen. Der Verlust des Geschäftsführeramts stellt in dem Fall einen personenbedingten Kündigungsgrund i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG dar, ohne dass die Kündigung einer weitergehenden sozialen Rechtfertigung bedarf (, GmbHR 2007 S. 442).