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Bildung der Ansparrücklage bei Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit nach Betriebsveräußerung in geringem Umfang
Eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG kann gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 47/06, EFG 2007 S. 247) im Rahmen der Gewinnermittlung einer Steuerberatungspraxis nicht mehr gebildet werden, wenn die (vorgeblich) geplante Investition im Zeitpunkt der Aufstellung der Einnahmen-Überschussrechnung und ihrer Einreichung beim FA infolge der Veräußerung des Mandantenstamms nicht mehr getätigt werden kann. Die Zurückbehaltung einiger weniger Mandate und die Fortführung der Steuerberatungstätigkeit im Rahmen der von der Rechtsprechung des BFH zur Nutzung des halben Steuersatzes bei Betriebsveräußerung gesetzten Grenzen vermögen daran nichts zu ändern.
Praxishinweise: (1) Der Kläger war Steuerberater und hatte in seiner Gewinnermittlung für 2003 eine Ansparrücklage für...