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Zivilrecht | Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie beim Verbrauchsgüterkauf
Einem Gebrauchtwagen, der bei Gefahrübergang auf den Käufer betriebsfähig und verkehrssicher ist, fehlt nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit „fahrbereit”, weil der Motor wegen eines fortschreitenden Schadens nach einer Fahrtstrecke von höchstens 2 000 km ausgetauscht werden muss ().