Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Anwendbarkeit des § 43b EStG und § 50g EStG auf die Beitrittsstaaten Rumänien und Bulgarien
Die RL 2006/98/EG des Rates v. (ABl EU Nr. L 363 S. 129) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuerwesen anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs der RL 90/435/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Mutter-Tochter-Richtlinie) und der RL 2003/49/EG des Rates v. über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (Zins- und Lizenzrichtlinie) auf die Beitrittsstaaten Bulgarien und Rumänien ab dem für die im Anhang zur RL 2006/98/EG genannten Steuern und Gesellschaftsformen vor. Nach dem NWB UAAAC-44395 sind § 43b EStG und ...