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BFH 07.02.2007 I R 5/05, NWB 20/2007 S. 154
Körperschaftsteuer | Auflösung von passiven Ausgleichsposten bei Beendigung der körperschaftsteuerlichen Organschaft
Veräußert der Organträger seine Beteiligung an der Organgesellschaft, ist nach dem NWB MAAAC-44431 ein bei ihm vorhandener besonderer passiver Ausgleichsposten erfolgsneutral aufzulösen (entgegen Abschn. 59 Abs. 5 KStR 1995; R 63 Abs. 3 KStR 2004).