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Einlage eines Kiesvorkommens; AfS aber unzulässig
Der Große Senat hat sich mit Beschluss vom zur steuerlichen Behandlung eines Kiesvorkommens geäußert, das auf einem zum Privatvermögen gehörenden Grundstück entdeckt und anschließend in das Betriebsvermögen eingelegt wird. Im Urteilsfall wollte der Unternehmer nach der Einlage dann Absetzungen für Substanzverringerung vornehmen (AfS); folglich wären dann die Erlöse aus dem Kiesverkauf mit den Abschreibungen verrechnet worden. Die Kernaussagen des Beschlusses des Großen Senats des BFH lauten:
Ein Kiesvorkommen, das im eigenen Grund und Boden entdeckt und damit unentgeltlich erworben wird, ist ein materielles Wirtschaftsgut , wenn mit seiner Aufschließung (z. B. Stellung eines Antrags auf Genehmigung) oder Verwertung (z. B. Veräußerung) begonnen wird. Die Folg...