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IWB 9/2007 S. 1152

Großbritannien | EU genehmigt Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens

Nach einer Pressemitteilung vom hat der EU-Ministerrat die Einführung eines Reverse-Charge-Verfahrens, die Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistenden, in Großbritannien abweichend von Art. 193 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EC genehmigt. Die Genehmigung ist auf die Lieferung von Handys und Computerchips beschränkt und soll in einer Erprobungsphase bessere Erkenntnisse über die wirksame Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs geben. Das Reverse-Charge-Verfahren wird in Großbritannien zum eingeführt.

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