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Gewerbesteuer | zur Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Aktien im Zusammenhang mit der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG
▶ Urteil: Nimmt eine Körperschaft auf Aktien, die sie im Streubesitz hält, eine Teilwertabschreibung vor, so bleibt die Teilwertabschreibung im Rahmen der GewSt unberücksichtigt, auch wenn die aus dem Aktienbesitz erhaltenen Dividenden zur Ermittlung des Gewerbeertrags hinzugerechnet werden (EFG 2007, S. 140).
▶ Hinweis: Die Klin. hatte im Streitjahr 2002 Dividenden i. H. von 240.000 € aus Aktien bezogen, die sie im Streubesitz hielt. Im selben Jahr hatte sie eine Teilwertabschreibung auf diese Aktien i. H. von 150.000 € vorgenommen. Der Beklagte erließ einen Bescheid für 2002 über den GewSt-Messbetrag. Streitig war, ob die Teilwertabschreibung bei der Hinzurechnung der Dividende nach § 8 Nr. 5 GewStG zu berücksichtigen ist. Nach § 8 Nr. 5 GewStG in der im Streitjahr geltenden Fassung werden hinzugerechnet die Dividenden „nach Abzug der mi...