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Wettbewerbsrecht | Unzulässiger Markplatz für Zahnarztleistungen
Das LG München I hat mit Urteil v. - 1 HK O 7890/06 (MMR 2007 S. 192) entschieden, dass die sich an einem virtuellen Auktionsmarktplatz für Zahnarztleistungen zum Unterbieten von Kosten- und Heilplänen anderer Zahnärzte beteiligenden Zahnärzte wegen des damit verbundenen Honorardumpings gemäß § 8 Abs. 2, § 21 BO ebenso berufs- und damit wettbewerbswidrig i. S. des § 4 Nr. 11 UWG verhalten wie der Initiator und Anbieter dieses virtuellen Auktionsmarktplatzes, der sich für das anschließende Zustandekommen eines Behandlungsvertrags einen Honoraranteil als Entgelt versprechen lässt.