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Berufsrecht | Pflicht des Steuerberaters zur Einholung einer verbindlichen Auskunft
Bleibt die Rechtslage, auch wegen fehlender höchstrichterlicher Urteile, unklar und kann die Gestaltung später praktisch nicht mehr korrigiert werden, muss der Steuerberater in wichtigen Fällen vorab eine verbindliche Auskunft des Finanzamts einholen oder seinen Mandanten zumindest auf diese Möglichkeit hinweisen. Nach dem Gebot des sichersten Wegs ist dem Steuerberater andernfalls eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ( NWB BAAAC-42203). Der Entscheidung liegt der Verkauf der Anteile an einer Kommanditgesellschaft zugrunde, bei der eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerlich und rechtlich beraten hatte. Die Berater müssen die Differenz zwischen dem erzielten und dem – nach einem steuerunschädlichen Modell – zu erlangenden Kaufpreis ersetz...