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Insolvenzrecht | Insolvenzverwaltervergütung und erhöhter Umsatzsteuersatz
Das AG Potsdam stellt mit Beschluss v. 22. 11. 2006 - 35 IN 658/04 (DZWiR 2007 S. 85) im Hinblick auf den auf die Vergütung des Insolvenzverwalters anwendbaren Umsatzsteuersatz von 19 % fest, dass es hierbei weder auf den Zeitpunkt der Einreichung des Schlussberichts oder den der Festsetzung durch das Insolvenzgericht ankomme, sondern allein auf den Zeitpunkt, an dem die Tätigkeit des Insolvenzverwalters nach Wirksamwerden des Aufhebungsbeschlusses endet. Demgegenüber soll aber die Finanzverwaltung (vgl. Schmidt, DZWiR 2007 S. 75 Fn. 8) die Ansicht vertreten, die Leistung des Insolvenzverwalters werde mit Vollzug der Schlussverteilung erbracht, der aber regelmäßig mehrere Wochen und in Einzelfällen auch erheblich vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verfahrensaufhebung liegen kann.