Anhang VII: Verzeichnis der Tätigkeiten der landwirtschaftlichen Erzeugung im Sinne des Artikels 295 Absatz 1 Nummer 4
Anbau:
Ackerbau im Allgemeinen, einschließlich Weinbau;
Obstbau (einschließlich Olivenanbau) und Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzengartenbau, auch unter Glas;
Anbau von Pilzen und Gewürzen, Erzeugung von Saat- und Pflanzgut;
Betrieb von Baumschulen.
Tierzucht und Tierhaltung in Verbindung mit der Bodenbewirtschaftung:
Viehzucht und -haltung;
Geflügelzucht und -haltung;
Kaninchenzucht und -haltung;
Imkerei;
Seidenraupenzucht;
Schneckenzucht.
Forstwirtschaft.
Fischwirtschaft:
Süßwasserfischerei;
Fischzucht;
Muschelzucht, Austernzucht und Zucht anderer Weich- und Krebstiere;
Froschzucht.
Fundstelle(n):
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CAAAC-35909