RL 2006/112/EG Artikel 353
Titel XII: Sonderregelungen
Kapitel 5: Sonderregelung für Anlagegold
Abschnitt 4: Umsätze auf einem geregelten Goldmarkt
Artikel 353
Ein Mitgliedstaat, der gemäß Artikel 352 die Umsätze zwischen auf einem geregelten Goldmarkt tätigen Steuerpflichtigen besteuert, gestattet zur Vereinfachung die Aussetzung der Steuer und entbindet die Steuerpflichtigen von den Aufzeichnungspflichten zu Mehrwertsteuerzwecken.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAC-35909