RL 2006/112/EG Artikel 324
Titel XII: Sonderregelungen
Kapitel 4: Sonderregelungen für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Abschnitt 2: Sonderregelung für steuerpflichtige Wiederverkäufer
Unterabschnitt 1: Differenzbesteuerung
Artikel 324
Wendet der steuerpflichtige Wiederverkäufer sowohl die normale Mehrwertsteuerregelung als auch die Differenzbesteuerung an, muss er die unter die jeweilige Regelung fallenden Umsätze nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Modalitäten in seinen Aufzeichnungen gesondert ausweisen.
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CAAAC-35909