RL 2006/112/EG Artikel 28
Titel IV: Steuerbarer Umsatz
Kapitel 3: Dienstleistungen
Artikel 28
Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, werden behandelt, als ob sie diese Dienstleistungen selbst erhalten und erbracht hätten.
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CAAAC-35909