RL 2006/112/EG Artikel 25

Titel IV: Steuerbarer Umsatz

Kapitel 3: Dienstleistungen

Artikel 25

Eine Dienstleistung kann unter anderem in einem der folgenden Umsätze bestehen:

  1. Abtretung eines nicht körperlichen Gegenstands, gleichgültig, ob in einer Urkunde verbrieft oder nicht;

  2. Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung oder einen Zustand zu dulden;

  3. Erbringung einer Dienstleistung auf Grund einer behördlichen Anordnung oder kraft Gesetzes.

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CAAAC-35909