Titel IV: Steuerbarer Umsatz
Kapitel 3: Dienstleistungen
Artikel 25
Eine Dienstleistung kann unter anderem in einem der folgenden Umsätze bestehen:
Abtretung eines nicht körperlichen Gegenstands, gleichgültig, ob in einer Urkunde verbrieft oder nicht;
Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung oder einen Zustand zu dulden;
Erbringung einer Dienstleistung auf Grund einer behördlichen Anordnung oder kraft Gesetzes.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAC-35909