RL 2006/112/EG Artikel 192
Titel X: Vorsteuerabzug
Kapitel 5: Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Artikel 192
Geht der Steuerpflichtige von der normalen Mehrwertsteuerregelung auf eine Sonderregelung über oder umgekehrt, können die Mitgliedstaaten die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu vermeiden, dass dem Steuerpflichtigen ungerechtfertigte Vorteile oder Nachteile entstehen.
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CAAAC-35909