RL 2006/112/EG Artikel 184
Titel X: Vorsteuerabzug
Kapitel 5: Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Artikel 184
Der ursprüngliche Vorsteuerabzug wird berichtigt, wenn der Vorsteuerabzug höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt war.
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CAAAC-35909