RL 2006/112/EG Artikel 180
Titel X: Vorsteuerabzug
Kapitel 4: Einzelheiten der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
Artikel 180
Die Mitgliedstaaten können einem Steuerpflichtigen gestatten, einen Vorsteuerabzug vorzunehmen, der nicht gemäß den Artikeln 178 und 179 vorgenommen wurde.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAC-35909