RL 2006/112/EG Artikel 142
Titel IX: Steuerbefreiungen
Kapitel 4: Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
Abschnitt 3: Steuerbefreiungen für bestimmte Beförderungsleistungen
Artikel 142
Die Mitgliedstaaten befreien die innergemeinschaftliche Güterbeförderung nach oder von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden, sowie die Güterbeförderung zwischen diesen Inseln von der Steuer.
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CAAAC-35909