RL 2006/112/EG Artikel 142

Titel IX: Steuerbefreiungen

Kapitel 4: Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Abschnitt 3: Steuerbefreiungen für bestimmte Beförderungsleistungen

Artikel 142

Die Mitgliedstaaten befreien die innergemeinschaftliche Güterbeförderung nach oder von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden, sowie die Güterbeförderung zwischen diesen Inseln von der Steuer.

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CAAAC-35909