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Neuerungen bei der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) durch das SEStEG
Spätestens mit dem (Rs. C-9/02, Lasteyrie du Saillant, IWB 2004, F. 11a S. 749) war klar, dass auch die in § 6 AStG geregelte deutsche Wegzugsbesteuerung mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist (Verstoß gegen die in Art. 43 EG-Vertrag normierte Niederlassungsfreiheit). Die EG-Kommission hatte deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse in Anteilen an Kapitalgesellschaften bei einem Wegzug aus Deutschland eingeleitet. Daraufhin wurde in einem BMF-Schreiben (v. , IV B 5 - S 1348 - 35/05, BStBl I 2005, S. 714) geregelt, dass bei Wegzug eines unbeschränkt stpfl. EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen dieser Staaten die auf Wertzuwächse entfallende Steuer von Amts wegen zinslos bis zu dem Zeitpunkt gestundet wird, zu dem die Anteile veräußert werden. Allerdings kann die Unvereinbarkeit einer nationalen Steuerrechtsvorschrift mit Bestimmungen des EG-Vertrages nicht durch einen Verwaltungserlass behoben werden (vgl. , Biehl II, RIW 1995, S. 1046; , IStR 2006, S. 746).
Der Gesetzgeber hat deshalb nunme...