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Neuerungen bei der Entfernungspauschale
Erhebliche Einschnitte bei den Arbeitnehmern und Mehraufwand bei den Arbeitgebern
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 hat der Gesetzgeber nicht nur die Höhe der als Entfernungspauschale abziehbaren Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte/Betrieb verringert, sondern auch eine Systemänderung vorgenommen. Die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte werden nunmehr der Privatsphäre zugerechnet, d. h., die Arbeit beginnt erst am Werkstor. Lediglich zum Ausgleich von Härtefällen bei den sog. Fernpendlern ist ab dem 21. Kilometer der maßgebenden Entfernung eine Pauschale – wie bisher – in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer „wie” Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar. Dies führt ab 2007 zu einer Reihe von Neuerungen bei der Ermittlung der abzugsfähigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sowie insbesondere bei der Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG für Arbeitgeberzuschüsse und geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesen Fahrten. Nachfolgend werden alle Neuerungen, die sich aufgrund der Änderungen bei der Entfernungspauschale ergeben, unter Berücksichtigung des aktuellen NWB EAAAC-31228 ausführlich dargestellt. S. 262