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Einkommensteuertabellen 2007/2008
Grund- und Splittingtabelle
Seit dem Jahr 2004 wird die Einkommensteuer nach dem auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommen berechnet. Der stufenlose Steuertarif hat zur Folge, dass einerseits Einkommensteuertabellen im herkömmlichen Sinn mit Tabellenstufen von 36 € bzw. 72 €, die vom Bundesfinanzministerium zuletzt für die Jahre 2002/2003 erstellt und veröffentlicht worden sind, nicht mehr zur Verfügung stehen, andererseits jeden Einzelwert einbeziehende Einkommensteuertabellen aus Umfangsgründen nicht mehr möglich sind.
Die nichtamtlichen, ohne Gewähr wiedergegebenen Einkommensteuer-Grundtabelle 2007–2008 und Einkommensteuer-Splittingtabelle 2007–2008, gültig ab , wurden auf Basis der vorgegebenen Berechnungsgrundlagen in § 32a Abs. 1 und 5 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007 v. (BGBl 2006 I S. 1652) erstellt und geben für die ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen die entsprechende Einkommensteuer an. Ab dem Jahr 2007 ist für zu versteuernde Einkommensbeträge über 250 000 € für Ledige bzw. 500 000 € für Verheiratete eine weitere Tarifstufe eingeführt worden (sog. Reichensteuer). Für Werte, die zwischen bzw. über den ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen lieg...