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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

Stand: 02.01.2018

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 1 Anwendungsbereich

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Jürgen Rader (März 2018)

I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

1. Steuern, Steuervergütungen

1Die AO gilt für alle Steuern (§ 3 Abs. 1), Steuererstattungen und Steuervergütungen (§ 37 Abs. 1). Unter die Steuervergütungen fällt auch das Kindergeld (§ 31 Satz 3 EStG). Für sonstige, von den Finanzbehörden verwaltete, durch Bundesgesetz geregelte öffentlich-rechtliche Abgaben, Prämien (z. B. Bergmannsprämie, Wohnungsbauprämie), Zulagen (z. B. Investitionszulage nach dem InvZulG, Eigenheimzulage nach dem EigZulG) und auch Subventionen nach den EG/EU-Marktordnungen gilt die AO nur, soweit die Prämien- und Zulagengesetze oder die EG/EU-Marktordnungen sie für anwendbar erklären. Auch Zölle und Abschöpfungen sind Steuern nach § 3 Abs. 1. Für Abgaben, die keine Steuern sind, gelten Sonderregelungen. Für steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 3) gilt die AO sinngemäß (Abs. 3).

2. Regelungen aufgrund Bundes- oder EU-Rechts

2Die Steuern müssen durch Bundes- oder EU-Recht geregelt sein (Verordnungen der Kommission, „EU-Recht bricht Recht der Mitgliedsländer“). Es ist nicht mehr auf Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgestellt. Für GrESt und FeuerschSt vgl. Art. 97 § 3 EGAO 77.

3. Verwaltung durch Bundes- o...