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Berufsrecht | Verbot der Abweichung von Mindestgebühren als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs
Der EuGH sieht in der Festsetzung von Mindestgebühren für außergerichtliche Tätigkeit (hier: Italienische Rechtsanwaltsgebührenordnung) eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Das Verbot, durch Vereinbarung von Mindesthonoraren abzuweichen, nehme den außerhalb eines Mitgliedstaats niedergelassenen Rechtsanwälten die Möglichkeit, durch geringere Honorarforderungen solchen Rechtsanwälten wirksamer Konkurrenz zu machen, die im Mitgliedstaat dauerhaft niedergelassen sind. Jedoch könne diese Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs durch Ziele des Verbraucherschutzes und einer geordneten Rechtspflege gerechtfertigt sein, wenn die nationale Maßnahme (Festsetzung von Mindestgebühren) geeignet und erforderlich sei. Entscheidend hierfür seien unter anderem die Wechsel...