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Bürgschaftsverpflichtung eines Kommanditisten im Sonderbetriebsvermögen II
Ein Kommanditist kann eine Bürgschaftsverpflichtung, die er für Verbindlichkeiten eines Dritten eingegangen ist, in seiner Sonderbilanz als Sonderbetriebsvermögen II passivieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Übernahme der Bürgschaft für den Dritten ausschließlich und eindeutig durch die Beteiligung des Kommanditisten an seiner KG veranlasst war (sog. wirtschaftliche Veranlassung). Dies ist der Fall, wenn
der Dritte Hauptabnehmer der Waren der KG ist,
der Dritte die Waren ohne die Bürgschaft nicht hätte abnehmen können und
der Kommanditist die Bürgschaft zu nicht marktüblichen Bedingungen übernommen hat ( VRiFG Bernd Rätke, Berlin).
BBK F. 14 S. 1451