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Nichtanwendungserlass: Keine Rückstellung für Nachbetreuung von Versicherungskunden
Nach dem soll das zur Rückstellung wegen der Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwendbar sein. Der BFH hatte entschieden, dass ein bilanzierender Versicherungsvertreter eine Rückstellung wegen der Nachbetreuungspflicht unter dem Gesichtspunkt des sog. Erfüllungsrückstands bilden darf (XI R 63/03, NWB ZAAAB-36522). Der Versicherungsvertreter war vertraglich verpflichtet gewesen, die von ihm vermittelten Verträge auch nach Erhalt der einmaligen Provision zu betreuen und zu erhalten sowie den Beitragseinzug zu besorgen, soweit ihm dieser von der Versicherung übertragen worden war.
Das BMF lässt eine Anwendung dieses Urteils auf vergleichbare Fälle nicht zu und begründet: Die Pfli...