Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen nach dem Entwurf des UntErlG vom 25.10.2006
Am brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ein, der die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen erheblich verbessern soll . Im Gegensatz zu den bisherigen Gesetzesentwürfen wird – zumindest vorläufig – an der Bewertung von Unternehmensvermögen für erbschaftsteuerliche Zwecke sowie an der Tarifbelastung nach der bisherigen Rechtslage festgehalten. Künftig soll die auf sog. „begünstigtes” Vermögen entfallende Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos zu stunden sein und anteilig pro Jahr in Höhe eines Zehntels entfallen, sofern der Betrieb fortgeführt wird. Im Gegenzug dafür sollen die bisherigen Begünstigungen von Betriebsvermögen nach § 13a und § 19a ErbStG (Freibetrag i. H. von 225.000 € und 35%-Abschlag auf den noch verbleibenden positiven Unternehmensnettowert sowie Tarifermäßigung für Personen außerhalb der Steuerklasse I) gänzlich – und somit auch für nicht begünstigtes Betriebsvermögen – wegfallen. Im Folgenden wird auf die aktuelle und künftige Besteuerungssituation von gewerblichen Unternehmensübertragungen anhand eines Belastungsvergleichs näh...