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Die Anwendung des § 8a Abs. 6 KStG auf den fremdfinanzierten, konzerninternen Erwerb einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung
Kritische Auseinandersetzung mit dem
Was ist das Ziel der Vorschrift des § 8a Abs. 6 KStG?
Unter welchen Voraussetzungen sind Erwerbe von der Vorschrift erfasst?
Welche Haltung der Finanzverwaltung kommt im BMF-Schreiben zum Ausdruck und wie ist sie zu bewerten?
Durch das „Korb II-Gesetz” vom ist eine „Missbrauchsregelung” zum fremdfinanzierten konzerninternen An-teilserwerb in § 8a KStG Abs. 6 eingefügt worden. Am veröffentlichte das BMF ein Schreiben zur Anwendung dieser Vorschrift. Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit dem neuen BMF-Schreiben auseinander.
I. Inhalt und Zweck der Neuregelung in § 8a Abs. 6 KStG
1. Gesetzliche Neuregelung des § 8a Abs. 6 KStG
Mit dem „Korb II-Gesetz” vom wurde § 8a KStG u. a. um eine „Missbrauchsregelung” zum fremdfinanzierten konzerninternen Anteilserwerb in Abs. 6 ergänzt. Der Gesetzesbegründung zufolge soll § 8a Abs. 6 KStG verhindern, dass durch Anteilsverkäufe eine steuerfreie Realisierung von in den Beteiligungen ruhenden stillen Reserven und damit eine Verbesserung des Eigenkapitals beim Veräußerer erfolgt, das im Rahmen weiterer Gesellschafter-Fremdfinanzierung nutzbar gemacht werden kann.
§ 8a Abs. 6 KStG ist eine eigenständige Vorschrift mit eigenem Tatbestand und eigener Rec...