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Spekulationsverlust aus dem Verkauf eines privaten Pkw – Grundsatzverfahren beim BFH anhängig
Beim Verkauf des „Papst-Golfs” über das Internetauktionshaus ebay hatte ein Zivildienstleistender 2005 einen Gewinn von rd. 179.000 € erzielt, der nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht steuerbar sein sollte (vgl. BBV 9/2005 S. 23). Nun hatte das FG Hessen einen etwas anders gelagerten Fall entschieden:
Sachverhalt: Eine Privatperson hatte ein BMW Cabrio 328i Anfang 2001 für 58.500 DM erworben und im Oktober desselben Jahres für 53.800 DM veräußert, mithin einen Verlust von 4.700 DM erlitten. Diesen Verlust wollte das FA im entsprechenden Feststellungsbescheid nicht berücksichtigen. Der Steuerpflichtige war der Auffassung, dass ein BMW Cabrio ein „anderes Wirtschaftsgut” i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist, was er innerhalb der Spekulationsfrist veräußert hatte. Das FG beurteilte den Verlust als nicht steuerba...