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Handelsrechtliche Konsequenzen aus dem Wegfall der Going-concern-Annahme
Anmerkungen zur IDW Stellungnahme RS HFA 17
Die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist eine Fundamentalprämisse der externen Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht. Entgegen dem Wortlaut der Norm zeitigt sie nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung der Bilanzpositionen, sondern gleichfalls auf deren Ansatz und Ausweis. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, einer Insolvenz oder einschlägigen Satzungsvorschriften, Beschlüssen usw. kann eine Abweichung vom Going-concern-Prinzip geboten sein: zahlreiche Anpassungen im Jahresabschluss und im Lagebericht sind die Folge. Das IDW hat in der Stellungnahme RS HFA 17 dargelegt, welche bilanziellen Folgen aus dem Wegfall des Going-concern-Prinzips resultieren (vgl. BBK Fach 12 S. 6939 in diesem Heft).
I. Einführung
Die im Dezember 2005 verabschiedete IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: “Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss„ (IDW RS HFA 17) knüpft gedanklich unmittelbar an den seit 2003 gültigen IDW Prüfungsstandard 270 an (IDW PS 270: “Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung„).
IDW RS HFA 17 trägt u. a. der ...