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Die Steuerberaterprüfung – Überblick über dieZulassung, Prüfung und Bestellung zum Steuerberater
I. Die Zulassung
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung ist an diverse Voraussetzungen geknüpft, die bei Antragsstellung durch die obersten Landesfinanzbehörden (bzw. durch die Oberfinanzdirektionen) überprüft werden.
1. Zulassungsvoraussetzungen
Es gibt fünf Möglichkeiten, die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen (§ 36 Abs. 1 und 2 StBerG):
Ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern und eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren.
Wie unter 1., allerdings mit einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern und einer praktischen Tätigkeit von drei Jahren.
Eine bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung und eine praktische Tätigkeit von zehn Jahren.
Eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt und eine praktische Tätigkeit von sieben Jahren.
Die Finanzbeamten des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung (ohne Fachhochs...