IFRS 6 6

Ansatz von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung

Vorübergehende Befreiung von den Paragraphen 11 und 12 von IAS 8

6

Bei der Entwicklung von Rechnungslegungsmethoden hat ein Unternehmen, das Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung ansetzt, Paragraph 10 von IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAD-01298