IFRS 3

International Financial Reporting Standard 3 Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3)

v. 13.09.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39)


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Inhalt
Ziffer
Zielsetzung
1
Anwendungsbereich
2, 2A
Identifizierung eines Unternehmenszusammenschlusses
3
Die Erwerbsmethode
4–53
 
Identifizierung des Erwerbers
6, 7
 
Bestimmung des Erwerbszeitpunkts
8, 9
 
Ansatz und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Schulden und aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen
10–31
 
 
Ansatzgrundsatz
10–17
 
 
 
Ansatzbedingungen
11–14
 
 
 
Klassifizierung und Designation der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden
15–17
 
 
Bewertungsgrundsatz
18–20
 
 
Ausnahmen von den Ansatz- oder Bewertungsgrundsätzen
21–31A
Ausnahmen vom Ansatzgrundsatz
21A–21C
Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
22–23A
 
 
 
Ausnahmen von den Ansatz- oder Bewertungsgrundsätzen
24–28B
 
 
 
 
Ertragsteuern
24, 25
 
 
 
 
Leistungen an Arbeitnehmer
26
 
 
 
 
Vermögenswerte aus Entschädigungsleistungen
27, 28
Leasingverhältnisse, bei denen das erworbene Unternehmen der Leasingnehmer ist
28A–28B
 
 
 
Ausnahmen vom Bewertungsgrundsatz
29–31A
 
 
 
 
Zurückerworbene Rechte
29
 
 
 
 
Anteilsbasierte Vergütungen
30
 
 
 
 
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
31
Versicherungsverträge
31A
 
Ansatz und Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Gewinns aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert
32–40
 
 
Erwerb zu einem Preis unter Marktwert
34–36
 
 
Übertragene Gegenleistung
37–40
 
 
 
Bedingte Gegenleistung
39, 40
 
Zusätzliche Leitlinien für die Anwendung der Erwerbsmethode auf besondere Arten von Unternehmenszusammenschlüssen
41–44
 
 
Sukzessiver Unternehmenszusammenschluss
41–42A
 
 
Unternehmenszusammenschluss ohne Übertragung einer Gegenleistung
43, 44
 
Bewertungszeitraum
45–50
 
Bestimmung des Umfangs eines Unternehmenszusammenschlusses
51–53
 
 
Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten
53
Folgebewertung und Folgebilanzierung
54–58
 
Zurückerworbene Rechte
55
 
Eventualverbindlichkeiten
56
 
Vermögenswerte für Entschädigungsleistungen
57
 
Bedingte Gegenleistung
58
Angaben
59–63
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
64–67
 
Zeitpunkt des Inkrafttretens
64–64Q
 
Übergangsvorschriften
65–66
 
Ertragsteuern
67
Verweis auf IFRS 9
67A
Rücknahme von IFRS 3 (2004)
68
Anhang A: Definitionen
Anhang B: Anwendungsleitlinien
B1–B69
Anhang C: Änderungen anderer IFRS (hier nicht wiedergegeben)

Änderungsdokumentation: Der International Financial Reporting Standard 3 Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten.

Fundstelle(n):
AAAAJ-50330