Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Restrukturierungsmaßnahmen
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Eine Restrukturierungsrückstellung enthält keine Aufwendungen für
Umschulung oder Versetzung weiterbeschäftigter Mitarbeiter,
Marketing oder
Investitionen in neue Systeme und Vertriebsnetze.
Diese Ausgaben entstehen für die künftige Geschäftstätigkeit und stellen zum Abschlussstichtag keine Restrukturierungsverpflichtungen dar. Solche Ausgaben werden auf derselben Grundlage erfasst, als wären sie unabhängig von einer Restrukturierung entstanden.
Fundstelle(n):
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JAAAD-19572