IAS 37 13

Definitionen

Beziehung zwischen Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

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Dieser Standard unterscheidet zwischen

(a)

Rückstellungen — die als Schulden angesetzt werden (unter der Annahme, dass eine verlässliche Schätzung möglich ist), da sie gegenwärtige Verpflichtungen sind und zur Erfüllung der Verpflichtungen ein Abfluss von Mitteln mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich ist, und

(b)

Eventualverbindlichkeiten — die nicht als Schulden angesetzt werden, da sie entweder

(i)

mögliche Verpflichtungen sind, weil die Verpflichtung des Unternehmens, die zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen kann, noch bestätigt werden muss, oder

(ii)

gegenwärtige Verpflichtungen sind, die nicht den Ansatzkriterien dieses Standards genügen (entweder, weil ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen nicht wahrscheinlich ist oder weil die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572