Suchen Barrierefrei
IAS 37 104

Zeitpunkt des Inkrafttretens

104

Durch die im Oktober 2018 veröffentlichte Verlautbarung Definition von „wesentlich“ (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) wurde Paragraph 75 geändert. Diese Änderungen sind prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen früher an, hat es dies anzugeben. Wendet ein Unternehmen die geänderte Definition von „wesentlich“ in Paragraph 7 von IAS 1 und in den Paragraphen 5 und 6 von IAS 8 an, hat es diese Änderungen ebenfalls anzuwenden. [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572

1Amtl. Anm.: Im April 2024 veröffentlichte der IASB IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss und übertrug die Definition des Begriffs „wesentlich“ aus IAS 1 Darstellung des Abschlusses auf IFRS 18.