IAS 26 37
Zeitpunkt des Inkrafttretens
37
Dieser Standard ist verbindlich auf Abschlüsse von Altersversorgungsplänen für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem beginnen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-50184
Dieser Standard ist verbindlich auf Abschlüsse von Altersversorgungsplänen für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem beginnen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-50184