IAS 12

International Accounting Standard 12 Ertragsteuern (IAS 12)

v. 13.09.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) ; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/2468 v. 8.11.2023 (ABl EU Nr. L, 2023/2468, 9.11.2023)


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Inhalt
Ziffer
Zielsetzung
Anwendungsbereich
1–4
Definitionen
5–11
 
Steuerliche Basis
7–11
Ansatz tatsächlicher Steuerschulden und Steuererstattungsansprüche
12–14
Ansatz latenter Steuerschulden und latenter Steueransprüche
15–45
Zu versteuernde temporäre Differenzen
15–18
 
Unternehmenszusammenschlüsse  
19
 
Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden  
20
 
Geschäfts- oder Firmenwert  
21–21B
 
Erstmaliger Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld  
22–23
 
Abzugsfähige temporäre Differenzen
24–33
 
Geschäfts- oder Firmenwert  
32A
 
 
Erstmaliger Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld
33
 
Noch nicht genutzte steuerliche Verluste und noch nicht genutzte Steuergutschriften
34–36
 
Erneute Beurteilung von nicht angesetzten latenten Steueransprüchen
37
 
Beteiligung an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Anteile an Gemeinsamen Vereinbarungen
38–45
Bewertung
46–56
Ansatz tatsächlicher und latenter Steuern
57–68C
 
Erfolgswirksam erfasste Posten
58–60
 
Posten, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts erfasst werden
61–65A
 
Latente Steuern als Folge eines Unternehmenszusammenschlusses
66–68
 
Tatsächliche und latente Steuern aus anteilsbasierten Vergütungen
68A–68C
Darstellung
69–78
 
Steueransprüche und Steuerschulden
69–76
 
 
Saldierung
71–76
 
Steueraufwand
77–78
 
 
Dem Gewinn oder Verlust aus gewöhnlicher Tätigkeit zuzurechnender Steueraufwand (Steuerertrag)
77, 77A
 
 
Währungsdifferenzen aus latenten Auslandssteuerschulden oder -ansprüchen
78
Angaben
79–88
Internationale Steuerreform — Säule-2-Mustervorschriften
88A–88D
Zeitpunkt des Inkrafttretens
89–98M
Rücknahme von SIC-21
99

Änderungsdokumentation: Der International Accounting Standard 12 Ertragsteuern (IAS 12) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten. Er ist zuletzt geändert worden durch die Verordnung (EU) 2023/2468 der Kommission vom zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 12 v. 8.11.2023 (ABl EU Nr. L, 2023/2468, 9.11.2023).

Fundstelle(n):
CAAAJ-49866